§ 14 Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Organisation
§ 14 Do FKD · Organisation
1. Die Steuerverwaltung ist wie folgt gegliedert
a. Natürliche Personen 1
1. Selbständigerwerbende I,
2. Selbständigerwerbende II,
3. Unselbständigerwerbende I,
4. Unselbständigerwerbende II,
5. Unselbständigerwerbende / Selbständigerwerbende;
b. Natürliche Personen 2 (inkl. Verrechnungssteuer);
c. Gemeinden und Einsprachen (inkl. Nach- und Strafsteuern);
d. Juristische Personen;
e. Revisorat;
f. * Services und Projekte
1. Kanzlei,
2. Registratur,
3. Stammdatenbewirtschaftung,
4. * Informatik;
g. Spezialsteuern;
h. Steuerbezug
1. Service Center,
2. Inkasso,
3. Buchhaltung,
4. Verlustscheinbewirtschaftung,
5. * Erlasswesen (administrative Unterstellung);
i. Quellensteuer.
2. Der Geschäftsleitung sind ein Stab der Geschäftsleitung und der Rechtsdienst als Stabsstellen unterstellt.