142.11
FKD
CH-BL
§ 11b Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Aufgaben
Organisation der Dienststellen - Gleichstellung BL - Anlaufstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BehiF)
§ 11b Do FKD · Aufgaben
1. Die Anlaufstelle hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Erarbeitung der Schwerpunkte des Kantons zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zuhanden des Regierungsrats;
b. Überwachung und Koordination der Umsetzung der behindertenrechtlichen Bestimmungen von Bund und Kanton und Beratung der kantonalen Verwaltung;
c. Förderung des Bewusstseins für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.