142.11
FKD
CH-BL
§ 11a Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Organisation
Organisation der Dienststellen - Gleichstellung BL - Anlaufstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BehiF)
§ 11a Do FKD · Organisation
1. Die Anlaufstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist dem Generalsekretariat administrativ unterstellt.
2. Die Anlaufstelle tritt unter dem Namen "Fachstelle Behindertenrechte" oder unter der Abkürzung «BehiF» auf.