142.11
FKD
CH-BL
§ 11 Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Aufgaben
Organisation der Dienststellen - Gleichstellung BL - Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (GfFM)
§ 11 Do FKD · Aufgaben
1. Die Fachstelle hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Erarbeitung der Grundsätze für die Gleichstellungspolitik;
b. Beratung und Unterstützung der Direktionen, der Gerichte und Dritter beim Vollzug;
c. Entwicklung von Programmen und Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung durch Dritte;
d. Koordination und Monitoring.