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142.11 FKD CH-BL

§ 11 Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Aufgaben

Organisation der Dienststellen - Gleichstellung BL - Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (GfFM)
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§ 11 Do FKD · Aufgaben

1. Die Fachstelle hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Erarbeitung der Grundsätze für die Gleichstellungspolitik;

b. Beratung und Unterstützung der Direktionen, der Gerichte und Dritter beim Vollzug;

c. Entwicklung von Programmen und Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung durch Dritte;

d. Koordination und Monitoring.

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