141.20
CH-BL
§ 1 Verordnung für die Bewertungskommission - Aufgabe
§ 1 Verordnung für die Bewertungskommission · Aufgabe
1. Die Bewertungskommission ist eine beratende Kommission des Regierungsrats.
2. Sie gibt zuhanden des Regierungsrats fachliche Empfehlungen für Anpassungen der Modellumschreibungen ab.
3. Die Empfehlungen umfassen die Bewertung der Modellumschreibung, Zuordnung zu einem Lohnband und zu einer Richtposition.
4. Es werden nicht einzelne Stellen oder Funktionen bewertet.
5. Zusammen mit der Empfehlung wird dem Regierungsrat das Ergebnis der abschliessenden Kommissionsabstimmung bekannt gegeben.
6. Kommt die Kommission nicht zu einem einstimmigen Beschluss, werden dem Regierungsrat die einzelnen Empfehlungen des Präsidiums und der Kommissionsmitglieder mitgeteilt.