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141.11 CH-BL

§ 15 Geschäftsordnung des Regierungsrates - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 15 Geschäftsordnung des Regierungsrates · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Geschäftsreglement für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vom 6. Januar 1959 wird aufgehoben.

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