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141.11 CH-BL

§ 10 Geschäftsordnung des Regierungsrates - Form der Anträge

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§ 10 Geschäftsordnung des Regierungsrates · Form der Anträge

1. Für die Ausfertigung der schriftlichen Anträge der Direktionen und der Landeskanzlei arbeitet die Landeskanzlei Richtlinien aus. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat.

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