141.11
CH-BL
§ 10 Geschäftsordnung des Regierungsrates - Form der Anträge
Vorbereitung der Sitzungen
§ 10 Geschäftsordnung des Regierungsrates · Form der Anträge
1. Für die Ausfertigung der schriftlichen Anträge der Direktionen und der Landeskanzlei arbeitet die Landeskanzlei Richtlinien aus. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat.