Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.11 CH-BL

§ 1 Geschäftsordnung des Regierungsrates - Sitzungstag

Sitzungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Geschäftsordnung des Regierungsrates · Sitzungstag

1. Der Regierungsrat tritt in der Regel am Dienstagvormittag zur ordentlichen Sitzung zusammen.

Sitzungstag § 2 Geschäftsordnung des Regierungsrates →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →