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140.611 CH-BL

§ 9 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen - Entschädigung bei verkürztem Einsatz

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§ 9 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen · Entschädigung bei verkürztem Einsatz

1. Umfasst der geplante Einsatz 1 Tag (8 Stunden), dauert der tatsächliche Einsatz aber weniger als einen halben Tag (4 Stunden), wird eine Pauschale von CHF 300.- vergütet.

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