140.611
CH-BL
§ 9 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen - Entschädigung bei verkürztem Einsatz
§ 9 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen · Entschädigung bei verkürztem Einsatz
1. Umfasst der geplante Einsatz 1 Tag (8 Stunden), dauert der tatsächliche Einsatz aber weniger als einen halben Tag (4 Stunden), wird eine Pauschale von CHF 300.- vergütet.