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140.611 CH-BL

§ 6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen - Löschung (§ 14 der Verordnung)

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§ 6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen · Löschung (§ 14 der Verordnung)

1. Wurde eine Übersetzerin oder ein Übersetzer während mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren nicht eingesetzt, prüft die Fachgruppe eine Löschung aus administrativen Gründen.

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