140.611
CH-BL
§ 6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen - Löschung (§ 14 der Verordnung)
§ 6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen · Löschung (§ 14 der Verordnung)
1. Wurde eine Übersetzerin oder ein Übersetzer während mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren nicht eingesetzt, prüft die Fachgruppe eine Löschung aus administrativen Gründen.