140.611
CH-BL
§ 5 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen - Zulassungskurs, Prüfung, Kosten (§ 10 der Verordnung)
§ 5 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen · Zulassungskurs, Prüfung, Kosten (§ 10 der Verordnung)
1. Der Zulassungskurs ist für die Teilnehmenden kostenpflichtig. Die von der oder dem Teilnehmenden zu tragenden Kurskosten betragen CHF 350.-.
2. Die von den Teilnehmenden zu tragenden Prüfungskosten betragen CHF 100.-.
3. Der Zulassungskurs kann auch in den Kantonen Zürich oder Zug absolviert werden.
4. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Sofern ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, erteilt die Fachgruppe Übersetzungswesen auf Ersuchen hin die Bewilligung zu einer weiteren Wiederholung der Prüfung.