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140.611 CH-BL

§ 13 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen - Ausschluss-, Ausstands- oder Ablehnungsgründe (§ 20 Abs. 3 der Verordnung)

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§ 13 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen · Ausschluss-, Ausstands- oder Ablehnungsgründe (§ 20 Abs. 3 der Verordnung)

1. Der Verhaltenskodex der Richterinnen und Richter des Kantonsgerichts gilt sinngemäss. Der Anschein der Befangenheit genügt als Ausstandsgrund.

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