§ 11 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen - Erhöhter Ansatz[[1]](#articletitle_text_fn_653151_2_1_c)
§ 11 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen · Erhöhter Ansatz[[1]](#articletitle_text_fn_653151_2_1_c)
1. Der erhöhte Stundenansatz von CHF 90.- kann von der auftraggebenden Behörde in begründeten Einzelfällen angewendet werden. Die Begründung ist der Koordinationsstelle mitzuteilen.
2. Der erhöhte Ansatz für sämtliche Einsätze kann einer Übersetzerin bzw. einem Übersetzer auf deren bzw. dessen Antrag hin durch die Fachgruppe gewährt werden, sofern alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind
a. Hochschulabschluss in der entsprechenden Sprache;
b. seit mindestens 5 Jahren im Übersetzerverzeichnis des Kantons Basel-Landschaft eingetragen;
c. mindestens 20 Einsätze in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung;
d. keine begründeten Beanstandungen seitens der auftraggebenden Stellen.
3. Der Entscheid der Fachgruppe ist im Übersetzerverzeichnis zu vermerken.