140.61
CH-BL
§ 6 Verordnung über das Übersetzungswesen - Koordinationsstelle
Koordinationsstelle Übersetzungswesen
§ 6 Verordnung über das Übersetzungswesen · Koordinationsstelle
1. Die Koordinationsstelle ist organisatorisch und hierarchisch beim Personalamt angesiedelt.
2. Die Fachgruppe verkehrt direkt mit der Koordinationsstelle.
3. Das Reglement zum Übersetzungswesen der Fachgruppe ist für die Koordinationsstelle verbindlich. Die Fachgruppe hat gegenüber der Koordinationsstelle kein direktes Weisungsrecht.