§ 3 Verordnung über das Übersetzungswesen - Aufgaben der Fachgruppe
§ 3 Verordnung über das Übersetzungswesen · Aufgaben der Fachgruppe
1. Die Fachgruppe sorgt für die Bereitstellung qualitativ guter, effizienter und wirtschaftlicher Übersetzungsleistungen innerhalb der kantonalen Justiz- und Verwaltungsbehörden.
2. Sie ist insbesondere verantwortlich für
a. die Konzeption des Übersetzerverzeichnisses,
b. die Festlegung der Anforderungen an die Übersetzerinnen und Übersetzer,
c. die Grundsätze der Weiterbildung für Übersetzerinnen und Übersetzer,
d. Beschlüsse über die Löschung von Einträgen im Übersetzerverzeichnis sowie über die Aufhebung oder Verlängerung von Sperrungen,
e. den Erlass von Verfügungen im Rahmen dieser Verordnung und
f. die Information des Regierungsrats sowie der Justiz- und Verwaltungsbehörden über Belange des Übersetzungswesens.
3. Sie erlässt zur Anwendung dieser Verordnung das Reglement zum Übersetzungswesen.