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140.61 CH-BL

§ 22 Verordnung über das Übersetzungswesen - Vergütung und Auslagenersatz

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§ 22 Verordnung über das Übersetzungswesen · Vergütung und Auslagenersatz

1. Die Vergütungsansätze für Übersetzungseinsätze sowie der Auslagenersatz richten sich nach der Verordnung vom 12. März 2013 über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende, sofern die Beauftragten in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen. In den anderen Fällen haben sich Vergütungsansätze und Auslagenersatz an derselben Verordnung zu orientieren.

2. Die Vergütung erfolgt monatlich gestützt auf die eingereichten und von den auftraggebenden Behörden bestätigten Einsatzbelege.

3. Sie erfolgt zu Lasten der auftraggebenden Behörden.

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