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140.551 CH-BL

§ 9a Benutzungsreglement Informatikmittel - Nutzung von Mobilgeräten

Nutzung der Informatikmittel
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§ 9a Benutzungsreglement Informatikmittel · Nutzung von Mobilgeräten

1. Vertrauliche Telefonate dürfen nur ohne unbefugte Mithörer erfolgen. Intelligente Sprachassistenten (Alexa, Siri etc.) dürfen nicht in Hörweite sein.

2. Es dürfen keine Bildschirmfotos (Screenshots) von geschäftlichen Daten gemacht werden, wenn diese auf Smartphones/Tablets nicht im geschützten Speicher (BL-Addon) oder auf den Datenablagen der Zentralen Informatikdienste (Convertibles) abgelegt werden.

3. Benutzerinnen und Benutzer eines Mobilgeräts stellen sicher, dass von privaten Apps und Anwendungen nicht auf die geschäftlichen Kontaktdaten zugegriffen wird und diese nicht synchronisiert werden.

4. Mobilgeräte dürfen nicht von Dritten genutzt werden; dazu zählen auch Familienangehörige.

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