Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.551 CH-BL

§ 7 Benutzungsreglement Informatikmittel - Umgang mit Benutzerkennung und Passwörtern

Nutzung der Informatikmittel
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§ 7 Benutzungsreglement Informatikmittel · Umgang mit Benutzerkennung und Passwörtern

1. Die Mitarbeitenden sind für den sachgerechten Gebrauch der vorhandenen Zugangskontrolleinrichtungen und -massnahmen (z. B. Passwortwahl und -verwahrung, Zertifikate, SmartCard) verantwortlich.

2. Passwörter zu persönlichen Identifikationsmitteln wie z.B. Benutzerkennungen oder SmartCard sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden.

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