140.551
CH-BL
§ 7 Benutzungsreglement Informatikmittel - Umgang mit Benutzerkennung und Passwörtern
Nutzung der Informatikmittel
§ 7 Benutzungsreglement Informatikmittel · Umgang mit Benutzerkennung und Passwörtern
1. Die Mitarbeitenden sind für den sachgerechten Gebrauch der vorhandenen Zugangskontrolleinrichtungen und -massnahmen (z. B. Passwortwahl und -verwahrung, Zertifikate, SmartCard) verantwortlich.
2. Passwörter zu persönlichen Identifikationsmitteln wie z.B. Benutzerkennungen oder SmartCard sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden.