§ 6 Benutzungsreglement Informatikmittel - Sorgfältiger Gebrauch
§ 6 Benutzungsreglement Informatikmittel · Sorgfältiger Gebrauch
1. Die Mitarbeitenden haben die durch sie genutzten Informatikmittel sorgfältig und ressourcenschonend einzusetzen. Insbesondere sind sie dafür verantwortlich, dass die Nutzung keine Schäden an den Informatikmitteln selber, den damit verbundenen Systemen und Netzwerken oder an den darauf gespeicherten Daten zur Folge hat.
2. Die vom Kanton getroffenen Sicherheitsvorkehrungen dürfen nicht manipuliert oder entfernt werden.
3. Wenn eine Mitarbeitende bzw. ein Mitarbeitender ein Informatikmittel nicht unmittelbar in Gebrauch hat, ist der Zugang hierzu so zu sperren, dass dieser nur mit der persönlichen Zugangskennung entsperrt werden kann.
4. Die Mitarbeitenden stellen sicher, dass bei der Nutzung von Informatikmitteln und beim Ausdrucken von Dokumenten besondere Personendaten und andere Informationen mit schützenswertem Inhalt nicht von Unberechtigten eingesehen oder behändigt werden können.
5. Das Ausdrucken von geschäftlichen Dokumenten und Daten mit nicht öffentlichem Inhalt ist ausserhalb des betrieblichen Umfelds/Telearbeit untersagt. Im betrieblichen Umfeld ist sicherzustellen, dass nicht öffentliche Daten nicht von unberechtigten Personen eingesehen werden können.
6. Nach Beendigung der Arbeit muss der Computer ganz heruntergefahren werden. Damit wird sichergestellt, dass technische und Sicherheits-Updates eingespielt und aktiviert werden.