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140.551 CH-BL

§ 20 Benutzungsreglement Informatikmittel - Technische Mängel und sicherheitsrelevante Vorkommnisse

Meldepflicht
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§ 20 Benutzungsreglement Informatikmittel · Technische Mängel und sicherheitsrelevante Vorkommnisse

1. Feststellungen über technische Mängel und sicherheitsrelevante Vorkommnisse mit Bezug zu Informatikmitteln (z. B. unerklärliches Systemverhalten, Verlust oder Veränderung von Daten und Programmen, Verdacht auf Missbrauch der eigenen Benutzerkennung usw.) sind unverzüglich dem Service Desk zu melden.

2. Könnte die Information des Service Desk zu einem Interessenkonflikt führen oder ist dieser nicht erreichbar, ist die bzw. der Vorgesetzte zu informieren.

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