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140.551 CH-BL

§ 17 Benutzungsreglement Informatikmittel - Private Nutzung

Nutzung der Informatikmittel
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§ 17 Benutzungsreglement Informatikmittel · Private Nutzung

1. Die private Nutzung der Informatikmittel ist erlaubt, sofern die beanspruchten Ressourcen (Arbeitszeit, Netzwerkkapazität, Speicherplatz, Verbindungszeit und -volumen) vernachlässigbar sind.

2. Die private Nutzung während der Arbeitszeit darf die Erfüllung zugewiesener Aufgaben nicht beeinträchtigen und ist auf das absolut Notwendige zu beschränken.

3. ...

4. Die Kosten für die private Nutzung im Ausland sind von den Mitarbeitenden zu übernehmen und gemäss Instruktionen der Finanz- und Kirchendirektion abzurechnen.

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