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140.551 CH-BL

§ 13 Benutzungsreglement Informatikmittel - E-Mail-Versand an alle Mitarbeitenden

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§ 13 Benutzungsreglement Informatikmittel · E-Mail-Versand an alle Mitarbeitenden

1. Jeder Massenversand an alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung bedarf der Bewilligung der für den Inhalt verantwortlichen Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs, der Landschreiberin bzw. des Landschreibers, der Leitungen der Finanzkontrolle und der Aufsichtsstelle Datenschutz, der Ombudsperson oder der Gerichtsverwaltung.

2. Die Generalsekretären-Konferenz legt fest, wer die technische Berechtigung für einen solchen Versand erhält.

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