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140.551 CH-BL

§ 12 Benutzungsreglement Informatikmittel - Versand privater E-Mails

Nutzung der Informatikmittel
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§ 12 Benutzungsreglement Informatikmittel · Versand privater E-Mails

1. Private E-Mails sind mit der Vertraulichkeitsoption «Privat» zu kennzeichnen und unter den Voraussetzungen von § 17 ohne kantonale Signatur zu versenden.

2. Die Ablage privater E-Mails hat im Verzeichnis «Privat» zu erfolgen.

3. Die kantonale E-Mail-Adresse darf nicht für private Newsletter, Bestellungen, Wettbewerbe, soziale Netzwerke oder ähnliches verwendet werden.

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