140.551
CH-BL
§ 11 Benutzungsreglement Informatikmittel - Versand vertraulicher E-Mails und Daten
Nutzung der Informatikmittel
§ 11 Benutzungsreglement Informatikmittel · Versand vertraulicher E-Mails und Daten
1. Vertrauliche E-Mails sind mit der Vertraulichkeitsoption «Vertraulich» zu markieren und zu versenden.
2. Vertrauliche Daten, insbesondere Personendaten, dürfen nur verschlüsselt oder passwortgeschützt an E-Mail-Adressen ausserhalb der Verwaltung versendet werden. Es sind dafür die vom Kanton angebotenen Techniken zu verwenden.