Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.551 CH-BL

§ 11 Benutzungsreglement Informatikmittel - Versand vertraulicher E-Mails und Daten

Nutzung der Informatikmittel
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§ 11 Benutzungsreglement Informatikmittel · Versand vertraulicher E-Mails und Daten

1. Vertrauliche E-Mails sind mit der Vertraulichkeitsoption «Vertraulich» zu markieren und zu versenden.

2. Vertrauliche Daten, insbesondere Personendaten, dürfen nur verschlüsselt oder passwortgeschützt an E-Mail-Adressen ausserhalb der Verwaltung versendet werden. Es sind dafür die vom Kanton angebotenen Techniken zu verwenden.

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