Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.551 CH-BL

§ 1 Benutzungsreglement Informatikmittel - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Benutzungsreglement Informatikmittel · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement gilt für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung (exklusive Schulen), die Mitglieder des Regierungsrats, die Mitarbeitenden der Finanzkontrolle, der Aufsichtsstelle Datenschutz, der Ombudsperson sowie der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft (nachfolgend «Mitarbeitende»).

2. Das Reglement ist von allen Mitarbeitenden, die Informatikmittel nutzen, zu unterschreiben. Die vorgesetzten Stellen regeln das Vorgehen zur Unterzeichnung.

3. Änderungen des Reglements sind den Mitarbeitenden in geeigneter Weise zu kommunizieren, haben für diese jedoch auch ohne schriftliche Bestätigung Gültigkeit, sofern nicht ein anderer Erlass dies erfordert.

Geltungsbereich § 2 Benutzungsreglement Informatikmittel →

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