140.52
CH-BL
§ 6 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden - Organisation
§ 6 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden · Organisation
1. Der Vorsitz im Forum wechselt alle 2 Jahre zwischen den Kantons- einerseits und den Gemeindevertreterinnen und -vertretern andererseits.
2. Das Sekretariat des Forums wechselt analog zu Abs. 1. Es kann durch eine forumsmitwirkende oder durch eine aussenstehende Person wahrgenommen werden.
3. Im Weiteren organisiert sich das Forum selbst.