140.52
CH-BL
§ 4 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden - Zusammensetzung
§ 4 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden · Zusammensetzung
1. Das Forum umfasst je 4-6 Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsverwaltung und der Einwohnergemeinden.
2. Es kann zu spezifischen Themen zuständige Personen der Kantonsverwaltung sowie weitere Personen zuziehen.