Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.52 CH-BL

§ 4 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden - Zusammensetzung

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§ 4 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden · Zusammensetzung

1. Das Forum umfasst je 4-6 Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsverwaltung und der Einwohnergemeinden.

2. Es kann zu spezifischen Themen zuständige Personen der Kantonsverwaltung sowie weitere Personen zuziehen.

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