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140.52 CH-BL

§ 2 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden - Tätigkeiten

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§ 2 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden · Tätigkeiten

1. Der Forumsdialog umfasst insbesondere das Aufnehmen und Sichten, das Prüfen und Beurteilen sowie das Vertiefen und Nachverfolgen von technischen und politischen Informatik- und Digitalisierungsanliegen und -entwicklungen.

2. Das Forum kann Empfehlungen an den Regierungsrat, an die Direktionen, an die Landeskanzlei, an den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden («VBLG»), an den Gemeindefachverband Basel-Landschaft («GFV BL») und an die Einwohnergemeinden abgeben.

3. Es fragt bei den Empfängerinnen und Empfängern von Empfehlungen periodisch nach der Umsetzung der Empfehlungen nach.

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