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§ 9 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung) - IT-Masterplan

Instrumente zur Steuerung und Führung der Informatik
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§ 9 Informatikverordnung · IT-Masterplan

1. Der IT-Masterplan enthält eine Liste der Massnahmen zur Umsetzung der strategischen Informatikziele auf Kantonsebene mit einem Zeithorizont von 4 Jahren.

2. Der Masterplan wird jährlich im Sinne einer rollenden Planung überprüft und den Erfordernissen angepasst.

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