140.51
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CH-BL
§ 8 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung) - IT-Strategie
Instrumente zur Steuerung und Führung der Informatik
§ 8 Informatikverordnung · IT-Strategie
1. Die IT-Strategie legt die strategischen Ziele und Schwerpunkte für mindestens 4 Jahre fest. Sie wird auf kantonaler Stufe vorgegeben und mit der übergeordnete Geschäftsstrategie des Kantons und der Gerichte abgestimmt.
2. Die Überprüfung und allfällige Aktualisierung der IT-Strategie erfolgt einmal pro Legislaturperiode.
3. Die Direktionen, die Landeskanzlei oder die Gerichte können organisationsspezifische Zusätze zur IT-Strategie definieren.