140.51
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CH-BL
§ 17 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung) - Risikobericht Informationssicherheit
Instrumente zur Steuerung und Führung der Informatik
§ 17 Informatikverordnung · Risikobericht Informationssicherheit
1. Im Risikobericht Informationssicherheit werden jeweils die festgestellten Risiken per Stichdatum dargelegt und die Veränderungen gegenüber der Vorperiode aufgezeigt.
2. Der Risikobericht wird jährlich erstellt.