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§ 17 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung) - Risikobericht Informationssicherheit

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§ 17 Informatikverordnung · Risikobericht Informationssicherheit

1. Im Risikobericht Informationssicherheit werden jeweils die festgestellten Risiken per Stichdatum dargelegt und die Veränderungen gegenüber der Vorperiode aufgezeigt.

2. Der Risikobericht wird jährlich erstellt.

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