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§ 15 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung) - IT-Finanzplan

Instrumente zur Steuerung und Führung der Informatik
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§ 15 Informatikverordnung · IT-Finanzplan

1. Der IT-Finanzplan unterstützt die übergreifende Budgetierung der für die Informatik benötigten wiederkehrenden und einmaligen Finanzmittel und stellt den Mitteleinsatz transparent dar.

2. Der IT-Finanzplan bildet das zentrale Instrument für das übergeordnete finanzielle IT-Controlling.

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