140.51
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CH-BL
§ 14 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung) - IT-Vorhabenplanung
Instrumente zur Steuerung und Führung der Informatik
§ 14 Informatikverordnung · IT-Vorhabenplanung
1. Die IT-Vorhabenplanung wird einmal jährlich als Vorprozess zur Aufgaben- und Finanzplanung durchgeführt.
2. Die Vorhabenplanung dient zur Aufnahme, Prüfung und Priorisierung der geplanten Informatikvorhaben und zur Abstimmung derselben untereinander.