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§ 14 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung) - IT-Vorhabenplanung

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§ 14 Informatikverordnung · IT-Vorhabenplanung

1. Die IT-Vorhabenplanung wird einmal jährlich als Vorprozess zur Aufgaben- und Finanzplanung durchgeführt.

2. Die Vorhabenplanung dient zur Aufnahme, Prüfung und Priorisierung der geplanten Informatikvorhaben und zur Abstimmung derselben untereinander.

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