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§ 12 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung) - Fachanwendungsportfolio

Instrumente zur Steuerung und Führung der Informatik
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§ 12 Informatikverordnung · Fachanwendungsportfolio

1. Das Fachanwendungsportfolio umfasst die relevanten betrieblichen, technischen, sicherheits- und architekturbezogenen Angaben zu den in den Direktionen, der Landeskanzlei und den Gerichten eingesetzten Fachanwendungen.

2. Es bildet die Grundlage für das Life Cycle- und Release-Management von Fachanwendungen mittels standardisierter Prozesse und Werkzeuge.

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