140.50
DIDITBTNVoDiT
CH-BL
§ 8 Verordnung Digitale Transformation (VoDiT) - Zusammensetzung und Geschäftsführung
Steuerungsgremien - Fachgruppe Digitales Projektportfolio (FaPP)
§ 8 VoDiT · Zusammensetzung und Geschäftsführung
1. Die FaPP setzt sich zusammen aus
a. 1 Vertretung der DiDiT (Vorsitz);
b. je 1 Vertretung jeder Direktion und der Landeskanzlei;
c. je 1 Vertretung der Kompetenzteams (mit beratender Stimme);
d. 1 Vertretung der Standortförderung Baselland (mit beratender Stimme);
e. 1 Vertretung der Zentralen Informatik (mit beratender Stimme).
2. Die Gerichte können 1 Mitglied mit Stimmrecht in die FaPP delegieren.
3. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefällt.
4. Die FaPP konstituiert sich selbst und gibt sich eine Geschäftsordnung.
5. Die DiDiT führt die Geschäftsstelle der FaPP.