§ 5 Verordnung Digitale Transformation (VoDiT) - Aufgaben
§ 5 VoDiT · Aufgaben
1. Die Konferenz Digitale Transformation (KDT) ist das vorberatende Gremium des Regierungsrats für strategische Fragen der digitalen Transformation und stellt die behördenübergreifende Koordination sicher.
2. Die KDT
a. fördert die behördenübergreifende Zusammenarbeit;
b. erteilt der DiDiT den Auftrag zur Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie, prüft diese und empfiehlt sie dem Regierungsrat zur Annahme;
c. überwacht die Einhaltung der strategischen Vorgaben, wirkt auf die einheitliche Durchführung von Massnahmen hin und kann Empfehlungen an die Direktionen und die Landeskanzlei aussprechen;
d. genehmigt auf Antrag der DiDiT den jährlichen Bericht zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und empfiehlt diese dem Regierungsrat zur Annahme;
e. legt die Kriterien für die Priorisierung der Projekte im digitalen Projektportfolio fest;
f. prüft und genehmigt das jährlich priorisierte digitale Projektportfolio im Aufgaben- und Finanzplan und empfiehlt es dem Regierungsrat zur Annahme;
g. empfiehlt dem Regierungsrat die Zuweisung von digitalen Basisplattformen in die Linie (Dienststelle oder Organisationseinheit gemäss § 9 Abs. 2);
h. ist Eskalationsgremium für die Fachgruppe Digitales Projektportfolio;
i. kann die DiDiT mit Abklärungen beauftragen.