140.50
DIDITBTNVoDiT
CH-BL
§ 4 Verordnung Digitale Transformation (VoDiT) - Dienststelle Digitale Transformation (DiDiT)
Zuständigkeiten
§ 4 VoDiT · Dienststelle Digitale Transformation (DiDiT)
1. Die Dienststelle Digitale Transformation (DiDiT)
a. führt und koordiniert die übergeordneten Prozesse und die Weiterentwicklung der Organisation zur Förderung der digitalen Transformation;
b. führt und koordiniert die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie und den jährlichen Bericht zum Stand ihrer Umsetzung;
c. führt und koordiniert die Erarbeitung des digitalen Projektportfolios;
d. führt und koordiniert die Erarbeitung von Leistungsvereinbarungen zum Führen von behördenübergreifenden digitalen Basisplattformen gemäss § 9 Abs. 3;
e. kann den Newsroom BL digital+ mit der internen und externen Kommunikation beauftragen;
f. stellt die Vertretung in Fachgremien und Konferenzen von Bund und Kantonen in ihrem Zuständigkeitsbereich sicher.