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140.50 DIDITBTNVoDiT CH-BL

§ 3 Verordnung Digitale Transformation (VoDiT) - Direktionen und Landeskanzlei

Zuständigkeiten
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§ 3 VoDiT · Direktionen und Landeskanzlei

1. Die Direktionen und die Landeskanzlei führen und unterstützen die digitale Transformation in ihren Dienststellen bzw. Organisationseinheiten.

2. Die Direktionen und die Landeskanzlei

a. verfügen je über eine Beratungs- und Koordinationsstelle für digitale Transformation;

b. sorgen für die Beratung und Unterstützung in der Organisationsentwicklung.

3. Die Finanzkontrolle, die Ombudsstelle und die Aufsichtsstelle Datenschutz können bei der Landeskanzlei die Dienstleistungen gemäss Abs. 2 beziehen.

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