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140.41 KoVRdCReC CH-BL

§ 15 Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen (Kommissionsverordnung, KoV) - Berichterstattung

Überprüfung der Zusammensetzung und Zweckmässigkeit
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§ 15 Kommissionsverordnung, KoV · Berichterstattung

1. Gleichstellung BL verfasst periodisch einen Monitoring-Bericht über die regierungsrätlichen Kommissionen mit Kommentaren und Empfehlungen.

2. Gleichstellung BL ist im Verteiler aller Regierungsratsbeschlüsse betreffend Wahlen in regierungsrätliche Kommissionen aufzuführen.

3. Der Monitoring-Bericht wird dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet und anschliessend veröffentlicht.

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