140.41
KoVRdCReC
CH-BL
§ 15 Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen (Kommissionsverordnung, KoV) - Berichterstattung
Überprüfung der Zusammensetzung und Zweckmässigkeit
§ 15 Kommissionsverordnung, KoV · Berichterstattung
1. Gleichstellung BL verfasst periodisch einen Monitoring-Bericht über die regierungsrätlichen Kommissionen mit Kommentaren und Empfehlungen.
2. Gleichstellung BL ist im Verteiler aller Regierungsratsbeschlüsse betreffend Wahlen in regierungsrätliche Kommissionen aufzuführen.
3. Der Monitoring-Bericht wird dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet und anschliessend veröffentlicht.