140.32
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Anhörung der Gemeinden - Auswertung schriftlicher Stellungnahmen
§ 5 Verordnung über die Anhörung der Gemeinden · Auswertung schriftlicher Stellungnahmen
1. Die Auswertung schriftlicher Stellungnahmen der Gemeinden und der Verbände wird transparent dargestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
2. Allfällige Verbandswertungen betreffend der Meinung der Mitglieder, die sich nicht geäussert haben, werden übernommen.