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140.31 CH-BL

§ 12 Verordnung über das Mitberichtsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 12 Verordnung über das Mitberichtsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.

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