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140.31 CH-BL

§ 11 Verordnung über das Mitberichtsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 11 Verordnung über das Mitberichtsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 15. August 1995 über das Mitberichtsverfahren wird aufgehoben.

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