140.25
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Zuständigkeit für die Genehmigung von Gemeindenormen - Regelungsbereich
§ 1 Verordnung über die Zuständigkeit für die Genehmigung von Gemeindenormen · Regelungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Zuständigkeit für die Genehmigung der Gemeindeordnung und der Gemeindereglemente sowie der kommunalen und interkommunalen Verträge mit reglementswesentlichem Inhalt («Verträge»).