140.18
CH-BL
§ 1 Verordnung über das Versicherungswesen (Versicherungsverordnung BL) - Gegenstand
§ 1 Versicherungsverordnung BL · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Organisation und die Zuständigkeiten für die Versicherung von Risiken («Versicherungsmanagement»).
2. Die systematische Identifikation, Analyse, Bewertung, Bewältigung und Überwachung von möglicherweise versicherbaren Risiken erfolgen im Rahmen des Risikomanagements.
3. Das Versicherungsmanagement wird periodisch und bei Bedarf geprüft und weiterentwickelt.