140.16
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Risikomanagement - Begriffe
§ 2 Verordnung über das Risikomanagement · Begriffe
1. «Risiken» sind Ereignisse oder Entwicklungen, welche durch ihren Eintritt die Erreichung der strategischen, finanziellen oder operativen Ziele des Kantons Basel-Landschaft beeinflussen können.
2. «Risikomanagement» ist die systematische Identifikation, Analyse, Bewertung, Überwachung und Bewältigung von Risiken.