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140.16 CH-BL

§ 2 Verordnung über das Risikomanagement - Begriffe

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§ 2 Verordnung über das Risikomanagement · Begriffe

1. «Risiken» sind Ereignisse oder Entwicklungen, welche durch ihren Eintritt die Erreichung der strategischen, finanziellen oder operativen Ziele des Kantons Basel-Landschaft beeinflussen können.

2. «Risikomanagement» ist die systematische Identifikation, Analyse, Bewertung, Überwachung und Bewältigung von Risiken.

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