Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.15 VPPM CH-BL

§ 4 Verordnung zum Projekt- und Projektportfolio-Management (VPPM) - Projektmanagement-Methode

Steuerung und Führung von Projekten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 VPPM · Projektmanagement-Methode

1. Mittlere und Grossprojekte sind mit Ausnahme von Bau- und Planungsprojekten gemäss der Projektmanagement-Methode HERMES abzuwickeln.

2. Bau- und Planungsprojekte sind nach den Standards des Schweizerischen Ingenieurs- und Architektenvereins SIA abzuwickeln.

3. Ausnahmen zu Abs. 1 und 2 sind vom Generalsekretariat der jeweils zuständigen Direktion zu gewähren. Bei der Landeskanzlei gewährt der Landschreiber oder die Landschreiberin Ausnahmen.

4. Kleinprojekte können ohne die Anwendung einer spezifischen Projektmanagement-Methode abgewickelt werden. Es sind jedoch die Grundsätze des allgemeinen Projektmanagements anzuwenden. Insbesondere ist

a. * die Rolle der Auftraggeberin oder des Auftraggebers und der Projektleiterin oder des Projektleiters nicht durch dieselbe Person zu besetzen;

b. ein schriftlicher Projektauftrag zu formulieren;

c. eine Projektplanung zu erarbeiten;

d. eine Rechtsgrundlagenanalyse durchzuführen,

e. eine Schutzbedarfsanalyse und abhängig davon eine Risikobeurteilung vorzunehmen,

f. für die schriftliche Festhaltung von Projektentscheiden zu sorgen;

g. der Projektstand hinsichtlich Ergebnisse, Termine und Kosten regelmässig zu prüfen;

h. eine Projektschlussbeurteilung vorzulegen.

← § 3 VPPM Verordnung zum Projekt- und Projektportfolio-Management (VPPM) - Gegenstand und Geltungsbereich § 5 VPPM →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →