Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.15 VPPM CH-BL

§ 11a Verordnung zum Projekt- und Projektportfolio-Management (VPPM) - Zuständigkeit

Projektmanagementkompetenz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11a VPPM · Zuständigkeit

1. Die DiDiT

a. behandelt methodische, ausbildungsbezogene und praktische Fragen bei der Anwendung von HERMES;

b. unterstützt die Direktionen und die Landeskanzlei bei Bedarf;

c. verfolgt Entwicklungen im Bereich Projektmanagement und HERMES.

← § 11 VPPM Verordnung zum Projekt- und Projektportfolio-Management (VPPM) - Gegenstand und Geltungsbereich § 12 VPPM →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →