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140.14 CH-BL

§ 7 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses - Schlussbestimmungen

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§ 7 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses · Schlussbestimmungen

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Organisation und Verankerung des Planungs- und Strategieausschusses innerhalb der kantonalen Verwaltung werden nach Ablauf jeder Legislatur überprüft und bei Bedarf angepasst.

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