140.14
CH-BL
§ 6 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses - Kommunikation
§ 6 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses · Kommunikation
1. Der Planungs- und Strategieausschuss wird durch die Arbeitsgruppe «Kommunikation 2012 - 2015» unterstützt. Diese beantragt und entwickelt die Kommunikationsmassnahmen, die im Zusammenhang mit den Planungsinstrumenten und dem Berichtswesen sowie der Umsetzung der strategischen Planung des Regierungsrates stehen. Die Arbeitsgruppe «Kommunikation 2012 - 2015» wird vom Regierungsrat eingesetzt.