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140.14 CH-BL

§ 6 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses - Kommunikation

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§ 6 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses · Kommunikation

1. Der Planungs- und Strategieausschuss wird durch die Arbeitsgruppe «Kommunikation 2012 - 2015» unterstützt. Diese beantragt und entwickelt die Kommunikationsmassnahmen, die im Zusammenhang mit den Planungsinstrumenten und dem Berichtswesen sowie der Umsetzung der strategischen Planung des Regierungsrates stehen. Die Arbeitsgruppe «Kommunikation 2012 - 2015» wird vom Regierungsrat eingesetzt.

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