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140.14 CH-BL

§ 5 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses - Sitzungen

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§ 5 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses · Sitzungen

1. Die Sitzungsplanung obliegt der Leitung.

2. Die Sitzungseinladung und die Traktandenliste mit Unterlagen werden spätestens 4 Tage vor der Sitzung den Sitzungsteilnehmenden zugestellt.

3. Jedes Mitglied kann die Einberufung einer Sitzung beantragen.

4. Es wird ein Beschlussprotokoll geführt.

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