140.14
CH-BL
§ 5 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses - Sitzungen
§ 5 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses · Sitzungen
1. Die Sitzungsplanung obliegt der Leitung.
2. Die Sitzungseinladung und die Traktandenliste mit Unterlagen werden spätestens 4 Tage vor der Sitzung den Sitzungsteilnehmenden zugestellt.
3. Jedes Mitglied kann die Einberufung einer Sitzung beantragen.
4. Es wird ein Beschlussprotokoll geführt.